AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der H&P Energiesysteme GmbH

§ 1 Geltung
Die H&P Energiesysteme GmbH, mit Sitz ab dem 01.04.2025: Kommodore-Ziegenbein-Allee 3, 28217 Bremen (zuvor: Herzogin-Cecilie-Allee 14, 28217 Bremen), (nachfolgend „Verkäufer“) bietet ihren Kunden (nachfolgend auch „Käufer“) einen Komplettservice für die Installation von Heizungsanlagen und Photovoltaikanlagen an. Die H&P Energiesysteme GmbH ist Teil der H&P Gruppe GmbH, welche als Firmengruppe agiert. Innerhalb dieser Struktur ist die H&P Energiesysteme GmbH die Vertriebsgesellschaft, während die H&P Gruppe GmbH als ausführender Bauunternehmer auftritt. Beide Unternehmen haben denselben Firmensitz am Kommodore-Ziegenbein-Allee 3, 28217 Bremen. Diese Unterscheidung dient der klaren Trennung von Verantwortlichkeiten und Abläufen, um eine reibungslose Abwicklung der Projekte sicherzustellen. Alle Lieferungen von Produkten, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge und Bestell- und Auftragsbestätigungen, die der Verkäufer mit seinen Kunden über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Diese gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer.

§ 2 Mitwirkungspflichten des Käufers
Der Käufer verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen bauseits zu schaffen. Dazu gehören insbesondere uneingeschränkter Zugang zu Gebäuden, Technikräumen und Dachflächen, die Bereitstellung von Strom, Wasser sowie ggf. Internetverbindung für Inbetriebnahmen und Tests. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge nicht erfüllter Mitwirkungspflichten berechtigen den Verkäufer zur gesonderten Abrechnung des entstehenden Aufwands.

§ 3 Leistungszeit, Lieferverzögerungen und Behörden
Leistungs- und Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Materialverfügbarkeit sowie der Einholung erforderlicher Genehmigungen (z. B. durch Netzbetreiber oder Förderstellen). Verzögerungen infolge von Lieferengpässen, höherer Gewalt oder behördlicher Bearbeitungszeiten berechtigen den Käufer nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise beziehen sich auf den in der Auftragsbestätigung genannten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Verkäufer arbeitet mit einer Abschlagsrechnung in Höhe von 70 % des Gesamtpreises. Die Arbeiten beginnen erst nach Eingang der Abschlagszahlung auf das in der Rechnung genannte Konto. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen. Sollte eine Rechnung trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, behält sich der Verkäufer das Recht vor, weitere Kosten für den Mehraufwand sowie rechtliche Schritte in Rechnung zu stellen. Wird eine Skontovorgabe nicht eingehalten, entfällt der Skontoabzug, und der Käufer hat den vollen Rechnungsbetrag zu entrichten. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist nur berechtigt, Teilbeträge zurückzuhalten, wenn dies dem Wert der beanstandeten Leistung entspricht und eine rechtliche Grundlage hierfür besteht. Sollte sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung eine erhebliche Material- oder Lohnerhöhung ergeben, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen, sofern die Verzögerung vom Käufer zu vertreten ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Käufer oder einen von ihm benannten Dritten (z. B. Subunternehmer, Fremdfirma) auf diesen über. Eine Haftung für Beschädigungen nach Gefahrübergang ist ausgeschlossen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, die bereits gelieferten Waren zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Terminverschiebungen und Ausfallkosten
Termine zur Erbringung von Leistungen werden verbindlich vereinbart. Verschiebt der Käufer einen solchen Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn ohne wichtigen Grund, ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch entstandenen Ausfallkosten pauschal mit 80 €/Stunde pro eingeplanter Arbeitskraft in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt bei unangekündigtem Nichtantreffen vor Ort, wenn dies zu Leerlaufzeiten, vergeblicher Anfahrt oder Materialbindungsproblemen führt.

§ 7 Vertragsrücktritt bei Pflichtverletzung des Käufers
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der begründete Eindruck entsteht, dass der Käufer seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder sich nachhaltig nicht an die in diesen AGB festgelegten Bedingungen hält. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen und Schadenersatz geltend zu machen, sofern dem Verkäufer durch den Rücktritt ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

§ 8 Gewährleistung, Herstellergarantien und Wartungspflichten
Für die von uns gelieferten Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Darüber hinausgehende Herstellergarantien bestehen ausschließlich im Verhältnis zwischen Kunde und Hersteller. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Garantieentscheidungen des Herstellers. Der Käufer ist verpflichtet, die vom Hersteller vorgesehenen Wartungszyklen einzuhalten. Bei unterlassener Wartung können Garantieansprüche entfallen.

§ 9 Haftungsbegrenzung
Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen.

§ 10 Urheberrechte und Nutzungsbeschränkungen
Alle vom Verkäufer erstellten Unterlagen (z. B. technische Zeichnungen, Auslegungen, Angebotsunterlagen, Förderanträge) bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers. Diese Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht, noch Dritten zugänglich gemacht oder für eigene Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Projektwertes fällig.

§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 12 Stornierung nach Materialbestellung
Erfolgt eine Stornierung des Vertrages durch den Käufer nach Auftragserteilung, obwohl der Verkäufer bereits verbindlich Material bestellt hat, so ist der Verkäufer berechtigt, Wertersatz in Höhe von 70 % des Nettowarenwertes für das bestellte, nicht stornierbare Material geltend zu machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Material nicht mehr zurückgegeben werden kann oder eine Rückgabe nur mit wirtschaftlich unzumutbaren Abschlägen möglich ist. Der Nachweis über die erfolgte Materialbestellung wird dem Käufer auf Wunsch vorgelegt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, insbesondere bei Sonderanfertigungen oder individuell konfigurierten Komponenten.

Förderung Beantragen

Füllen Sie Ihre Informationen aus und wir werden Sie in Kürze kontaktieren