Förderung für Wärmepumpen – Ihr Überblick

Wenn Sie über den Einbau einer Wärmepumpe nachdenken, profitieren Sie im Jahr 2024 von attraktiven staatlichen Förderungen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Förderprogramme, die Sie bei der Umstellung auf eine klimafreundliche Heizung unterstützen.

Die wichtigsten Förderungen im Überblick

Die staatlichen Förderprogramme bieten zahlreiche Anreize für den Umstieg auf eine Wärmepumpe. Die Basisförderung kann durch verschiedene Bonuszahlungen ergänzt werden.

Welche Förderungen gibt es ?

01

Basisförderung (30 Prozent)

Voraussetzungen: ist, dass der Bauantrag deines Hauses mindestens 3 Jahre zurückliegt.

Die Basisförderung bildet das Fundament für Ihren Wechsel zur Wärmepumpe und beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie ist Teil der BEG-Förderrichtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude).

02

Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent)

Voraussetzungen: Die alte Heizung muss mindestens 20 Jahre alt sein (bei Gaszentralheizungen) oder es handelt sich um eine Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung, unabhängig vom Alter.

Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus gewährt Ihnen weitere 20 Prozent Förderung, wenn Sie eine alte, funktionsfähige Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen.

Wichtiger Hinweis: Der Heizungstausch muss erfolgen, bevor Ihre alte Anlage ausfällt.

03

Einkommens-abhängiger Bonus (30 Prozent)

Voraussetzungen: Vorlage des aktuellen Steuerbescheids als Einkommensnachweis.

Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30 Prozent Förderung.

04

Effizienzbonus (5 Prozent)

Vorteil: Fördert den Einsatz besonders umweltfreundlicher und effizienter Technologien. Das inkludiert unsere Samsung EHS Mono R290

Ein Effizienzbonus von 5 Prozent wird gewährt, wenn Ihre Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel nutzt oder effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschließt.

Maximale Fördersumme und wichtige Hinweise

Um die Vorteile der staatlichen Förderungen optimal zu nutzen, sollten Sie die maximalen Fördergrenzen kennen.

Deckelung der Gesamtsumme

Die Gesamtsumme aller Förderungen ist auf maximal 70 Prozent der Investitionskosten begrenzt.

Investitionsvolumen pro Wohneinheit

Es werden nur Kosten bis zu einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Dadurch können Sie eine maximale Förderung von bis zu 21.000 Euro erhalten.

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